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Barbara Karger - Psychologie3: Arbeitspsychologie, Gerontopsychologie, Positive Psychologie

​Beratung, Coaching, Therapie & Bildung. Damit ARBEITen, daSEIN, ALTERn und PFLEGEn gut wird!

Pflichtangaben: Grundlagen unserer Zusammenarbeit (AGBs)


Begriffsbestimmung

Auftragnehmerin, im Sinne der nachfolgend beschriebenen Grundlagen unserer Zusammenarbeit ist „Barbara Karger – Psychologie3", Freiberufliche Dipl. Psychologin und M. Sc. Gerontologin. Die Teilnehmenden werden als Kunden/ Klienten bezeichnet. Der/ die Auftraggeber:in ist in jedem Falle ausschliesslich der/ die Vertragspartner:in.  Die hier formulierten Grundlagen unserer Zusammenarbeit sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen dem/ der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Sie gelten auch für alle künftigen Zusammenarbeiten, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen „Grundlagen unserer Zusammenarbeit“ sind nur wirksam, wenn sie von Auftraggeber:in und Auftragnehmerin schriftlich bestätigt sind. 

Angebot, Anmeldungen und Vertrag - Schriftform

Der/ die potentielle Auftraggeber:in wird über mögliche Leistungen der Auftragnehmerin durch deren Homepage, Mails, Informations-Schriften oder in einem persönlichen kostenlosen, probatorischen Erst-Beratungs-/ bzw. Auftragsklärungsgespräch informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich.

Für die Teilnahme an Interventionen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann per Brief, Fax, Mail, telefonisch oder online erfolgen. Das Interventionsentgelt wird von den Teilnehmenden unmittelbar nach Honorarnoten-Stellung auf das Konto von Babara Karger – Psychologie im Unternehmen überwiesen; mit Ausnahme von Teilnehmenden, bei denen der Arbeitgeber das Interventionsentgelt übernimmt.

Der Vertragsabschluss kommt über die schriftliche* (*auch E-Mail) Anmeldebestätigung durch die Auftragnehmer:in oder durch die Auftragsbestätigung des/ der Auftraggeber:in im Hinblick auf das zuvor durch die Auftragnehmerin abgegebene Angebot, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten beschrieben sind, zustande*. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform*. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses*. 

Ein bis zwei Wochen vor Interventionsbeginn erfolgt die Bestätigung der verbindlichen Durchführung der Intervention durch die Auftragnehmerin (Interventionsbestätigung). Diese Interventionsbestätigung enthält auch weitere Einzelheiten z.B. zu Zeit und Ort der Intervention, eine Anfahrtsskizze oder bei Bedarf eine Teilnehmerliste.

Leistungen

Mit dem Interventionsentgelt sind die folgenden Leistungen abgegolten: die Teilnahme an der Intervention (Coaching, psychische, geistige und/ oder seelisch gesundheitsförderliche oder erhaltende Intervention, in seltenen Fällen Beratung, Anleitung und Edukation) sowie Interventionsunterlagen und Materialien zur Durchführung der Intervention. Die einmalige Ausstellung der Teilnahmebescheinigung pro Person ist eingeschlossen. Für jedes Duplikat fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an. Im Detail ergibt sich der Leistungsumfang der Intervention aus dem schriftlich durch die Auftragnehmerin vorgelegen Angebot. 

Die Auftragnehmerin wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Intervention nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach möglichst aktuellen fachlichen, methodischen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte, o.ä.). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Massnahme) können vor oder während der Durchführung der Massnahme vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Massnahme in ihrem Kern nicht völlig verändern. Die Auftragnehmerin ist berechtigt im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zur Durchführung einzusetzen.

Fristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt Die Auftragnehmerin eine fällige Leistung nicht, kann der/ die Auftraggeber:in nur dann vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er / sie der Auftragnehmerin zuvor schriftlich, per Telefax oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der/ die Auftraggeber:in die Leistung nicht mehr verlangen. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des/ der Auftraggeber:in nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein dem/ der Auftraggeber:in wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 % des Honorarwertes der von der Verzögerung betroffenen Intervention begrenzt. Ein darüberhinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin. Ein von dem/ der Auftraggeber:in etwa erklärtem Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis.

Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit

Der/ die Auftraggeber:in hat im vereinbarten Umfang die Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der von der Auftragnehmerin geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere der Auftragnehmerin die notwendigen und geeigneten Materialien wie Raum, Flipchart, Pinnwände, Moderationskoffer, Beamer etc. und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Die Teilnahmevoraussetzungen, die für Interventionen als verbindlich gelten, können unter dem Punkt Zugangsvoraussetzungen in der in der Beschreibung der Intervention im Angebot der Auftragnehmerin nachgelesen werden. Entsprechende Nachweise sind von den Teilnehmenden durch Kopien von geeigneten Dokumenten nachzuweisen. 

Skripte und Zusatzleistungen

Skripte und (Foto)Dokumentationen die von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden, sind in im vereinbarten Honorar enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Dokumenten und allen weiteren Unterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein der Auftragnehmerin oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/ der jeweilige Autor:in oder Hersteller:in. Dem/ der Aufraggeber:in ist es nicht gestattet, die genannten Materialien ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/ oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, Coaching- oder Hilfsmittel die nicht ausdrücklich von der Auftragnehmerin als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des/ der Leistungsnehmer:in von diesem/ dieser selbst zu beschaffen.

Teilnahmebescheinigung

Am Ende der Intervention erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, insofern diese von dem/ der Auftraggeber:in gewünscht und beauftragt ist. Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens 90% der Massnahmenzeit.

Honorare und Zahlungsmodalitäten

Das Honorar wird vor, während oder unmittelbar am Ende einer Massnahme von dem/ der Teilnehmenden bar beglichen und von der Auftragnehmer:in quittiert. Nach Absprache kann das fällige Honorar auch nach Eingang der Honorarnote durch den/ die Auftraggeber:in überwiesen werden. 

Bei Teilnehmenden, bei denen der/ die Arbeitgeber:in das Honorar übernimmt, wird eine Honorar-Note gestellt. In der Regel erfolgt der Versand der Honorar-Noten am Ende jedes Monats.

Auch bei Interventionen/ Massnahmen, die von ihrer Dauer über einen Monat hinausgehen, wird in der Regel monatlich abgerechnet. 

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Zahlung innerhalb von 10Tagen nach Honorar-Noten-Datum ohne Abzug fällig.

Bei mehrmaliger Durchführung der gleichen Intervention/ Massnahme im selben Kalenderjahr wird ein Rabatt gewährt, da sich der Vorbereitungsaufwand dadurch ggf. erheblich reduziert.

  • 10% Rabatt bei 10maliger Durchführung im selben Kalenderjahr
  • 15% Rabatt bei 15maliger Durchführung im selben Kalenderjahr
  • 20% Rabatt bei20maliger Durchführung im selben Kalenderjahr

Selbstzahlende Teilnehmende, die Leistungen/ Massnahmen den des Arbeitnehmerhilfebüros ARNE in Anspruch nehmen legen den Honorarsatz pro 50 Minuten-Massnahme vor Beginn der Massnahme in Absprache mit der Auftragnehmerin selbst fest. 

Die Massnahme von ARNE und psychotherapeutische Interventionen für Selbstzahler:innen kostetn für

  • Niedrigstverdiene:innen (bis ca.1500,--€ Brutto/ Monat) – 49,00 €
  • Geringverdiener:innen (bis ca. 3000,--€ Brutto/ Monat) – 74,00 €
  • Mittelverdiener:innen  (bis ca. 4500,--€ Brutto/ Monat)– 99,00 €
  • Besserverdiener:innen (bis ca. 6000,--€ Brutto/ Monat) – 124,00 € 
  • Bestverdiener:innen (ab ca. 6000,--€ Brutto/ Monat)  - 145,00 € je Sitzung = 50 Minuten.

Das ARNE-Honorar wird vor, während oder unmittelbar am Ende der Massnahme von dem/ der Teilnehmenden bar beglichen und von der Auftragnehmerin quittiert.

Der/ die Auftraggeber:in ist auch Schuldner:in einer etwaigen Selbstbeteiligung der einzelnen Teilnehmenden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der/ die Teilnehmenden ihre Selbstbeteiligung vor bzw. bei Interventionsbeginn direkt an die Auftragnehmerin entrichten. Der/ die Auftraggeber:in hat die vertraglich vereinbarten Honorare und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Interventionen/ Massnahmen, gleich aus welchem Grunde, von ihm oder Teilnehmenden versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars. Der/ die Auftraggeber:in ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den/ die Auftraggeber/in gilt die vorstehende Regelung entsprechend.

Gerät der/ die Auftraggeber:in mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen der Auftragnehmerin mit 5,0 % (8 %, sofern der/ die Auftraggeberin keine Privatperson ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht der Auftragnehmerin, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Rücktritt durch den/ die Auftraggeber:in

Ein Rücktritt von einer Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Interventionsbeginn fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 15,– € an. Erfolgt der Rücktritt bis eine Woche vor Interventionsbeginn müssen 50 % des Interventionsentgeltes entrichtet werden. Bei späterer Absage wird das gesamte Entgelt fällig. Maßgeblich bei schriftlichen Absagen ist jeweils der Posteingang bei der Auftragnehmerin.

Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers/ einer Ersatzeilnehmerin ist bis zum Beginn der Intervention möglich. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers/ der Ersatzteilnehmerin ist erforderlich.

Diese Rücktrittsbedingungen gelten unabhängig von den Gründen des Rücktritts (z.B. Krankheit, Unfall, „höhere Gewalt“). 

Bei Interventionen/ Massnahmen, die nur en bloc gebucht werden können, kann im Falle der entschuldigten Nichtteilnahme das versäumte Modul ohne zusätzliche Kosten im nächsten Durchgang nachgeholt werden, sofern die Intervention erneut stattfindet und nicht bereits ausgebucht ist.

Beim Rücktritt von einer Intervention/ Massnahme, die nur en bloc gebucht werden kann, fallen 50% des Honorars der beiden auf den Rücktrittstermin folgenden Module als Stornierungskosten an.

Sollten Stornierungsgebühren für die im Auftrag des/ der Auftraggeber:in vorgenommenen Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Räume, ReferentInnen/ DozentInnen/ TherapeutInnen) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem/ der Auftraggeber/in unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.

Soweit der/ die Auftraggeber/in Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er/ sie das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gemäß § 355 BGB zu widerrufen.

Stornierung bzw. organisatorische Änderungen durch die Auftragnehmer:in

Sollte eine Intervention/ Massnahme z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit der Auftragnehmerin nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Stornierung spätestens einen Tag vor dem geplanten Interventionsbeginn. In diesem Fall wird kein Honorar in Rechnung gestellt bzw. bereits gezahlte Honorare zurückerstattet oder ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Aufragnehmerin. Eine schriftliche oder telefonische Information des/ der Auftraggeber/in bei erkennbarem Risiko des Massnahmenausfalls aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen erfolgt spätestens 2 Wochen vor Interventionsbeginn durch die Auftragnehmerin. 

Kann eine Intervention oder ein Teil einer Intervention nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden, nachdem die Durchführung von der Auftragnehmerin bestätigt wurde, (zum Beispiel wegen plötzlicher Erkrankung), bemüht sich die Auftragnehmerin um gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Intervention zu verschieben oder abzusagen und die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 

Urheberrechtsschutz

Die Arbeitsunterlagen für die Interventionen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der Auftragnehmerin bzw. der Rechteinhaber vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Interventionen/ Massnahmen sind ohne Genehmigung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn Pflichten auch fahrlässig verletzt werden, die das Wesen des Vertrages ausmachen, ferner nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der TeilnehmerInnen, die durch die DPA, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen der DPA verursacht werden.

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für einen mit der Intervention/ Massnahme beabsichtigten Erfolg, gleich welcher Art dieser ist.

Soweit die Intervention/ Massnahme in den Räumlichkeiten des/ der Auftraggeber:in stattfindet, ist diese(r) für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Interventionen/ Massnahmen in den Räumen der Auftragnehmerin sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen die Auftragnehmerin als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die eingebrachten Sachen des/ der Auftraggeber/in (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

Teilnahmebescheinigung

Nach der vollständigen Beendigung der Intervention/ Massnahme erhält der/ die Auftraggeber:in bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer/innen ein entsprechendes Zertifikat = Teilnahmebescheinigung über die Teilnahme an der Massnahme. Die einmalige Ausstellung der Teilnahmebescheinigung pro Person ist eingeschlossen. Für jedes Duplikat fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an. 

Datenschutz

Zum Zwecke der Verwaltung von Interventionen setzt die Auftragnehmerin mehrere EDV-Programme ein. Damit erklärt sich der/ die Auftraggeber/in einverstanden.

Mit der Anmeldung werden folgende Daten der Teilnehmenden erhoben:

  • Name, Vorname
  • Geschlecht
  • Alter
  • Titel
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • Arbeitgeber

Mit der Anmeldung bekunden die Teilnehmenden sowie der/ die Auftraggeber/in sein/ ihr Einverständnis, dass ihre Namen und Kontaktdaten) in eine Teilnehmerliste eingetragen und mit der Interventionsbestätigung an alle Interventionsteilnehmenden zur Information weitergegeben werden.

Widerrufsrecht

Sofern Sie Ihre Willenserklärung als Verbraucher abgegeben haben, steht Ihnen gem. § 312 d Abs. I i. V. m. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss aber nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V.m. § 1 I, II EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Barbara Karger – Psychologie3, Höchberger Str. 12,  97297 Waldbüttelbrunn Fax: (0931) 4677110 E-Mail: mailαBarbaraKarger…de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie mir insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie vertragliche Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für mich mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Diese „Grundlagen unserer Zusammenarbeit“ gelten ab: 01.01.2024 und sind Bestandteil jedes ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Vertrages.